Ein Grünstromkraftwerk, das jeden Tag Strom verkauft.
Sie erwerben einen grundbuchgesicherten Sachwert mit 20 Jahren gesicherter EEG-Vergütung, der dank integriertem Speicher auch darüber hinaus Erlöse erwirtschaftet, anders als eine reine Photovoltaik-Anlage.

Sehen Sie, was
Ihr Kapital leistet.
Stellen Sie Ihr Investitionsvolumen ein und sehen Sie den operativen Beispiel-Ertrag, auf EEG-gesicherter Basis über 20 Jahre.
Die drei Steuer-Instrumente im Detail ansehen
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Bereits vor der Anschaffung lassen sich bis zu 50 % der geplanten Investition gewinnmindernd geltend machen.
Sonderabschreibung
Zusätzlich bis zu 40 % der Anschaffungskosten, flexibel verteilbar in den ersten fünf Jahren.
Lineare & degressive AfA
Der verbleibende Wert wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben, degressiv mit erhöhtem Satz in den ersten Jahren (befristet bis Ende 2027).
Früher Steuervorteil
Entlastung bereits vor und unmittelbar nach der Anschaffung.
Flexibel gestalten
Sonderabschreibung flexibel in den ersten fünf Jahren verteilen.
Mehr Liquidität
Der steuerlich wirksame Aufwand in der Anfangsphase verschafft Liquidität, abhängig von Ihrer persönlichen Situation.
So arbeitet Ihr Kapital — der Kapital-Hebel

Wie sich Ihre Anlage gegen
andere Anlageformen schlägt.
Eine sachliche Gegenüberstellung gängiger Merkmale, kein Versprechen, sondern Orientierung. Ihr Grünstromkraftwerk verbindet einen realen Sachwert mit laufenden, staatlich gestützten Einnahmen.
Immobilie
Fonds
Anlage
* Schematischer Vergleich gängiger Merkmale, ersetzt keine Anlageberatung. Bitte individuell prüfen.
20 Jahre Vergütung,
plus ein Markt danach.
Die Einnahmen ruhen auf der gesetzlich garantierten EEG-Vergütung über 20 Jahre und der Marktvermarktung. Der Grünstromspeicher hebt beide und trägt die Anlage auch nach der EEG-Phase weiter.
Gesetzlich garantierte EEG-Vergütung
Sichere Einnahmen über 20 Jahre – unabhängig von Marktschwankungen.
Markt danach
Der Speicher trägt die Anlage weiter – Erlöse nach Marktpreisen.
EEG-Vergütung
Eine feste Vergütung je eingespeiste Kilowattstunde, bei Inbetriebnahme gesetzlich festgelegt und über die vollen 20 Jahre konstant, unabhängig von Marktschwankungen.
Direktvermarktung
Der Grünstromspeicher speichert Ihren Solarstrom, der mittags im Überfluss anfällt, und gibt ihn in den ertragsstarken Abendstunden ab. KI-gesteuert handelt er im 15-Minuten-Takt am Markt und verkauft, wenn die Preise am höchsten sind, so erzielen Sie höhere Erlöse als eine reine PV-Anlage.
Markt-Erträge danach
Nach der EEG-Phase trägt der Speicher die Anlage weiter: KI-gesteuert verkauft er den Strom zu den besten Marktpreisen, das Post-EEG-Problem reiner PV-Anlagen entfällt.
Was heute fest ist,
ist morgen offen.
Drei gesetzliche Weichenstellungen verändern ab 2026, zu welchen Bedingungen neue Anlagen ans Netz gehen. Wer vorher baut, sichert sich die heutigen, festen Bedingungen für die volle Laufzeit.
Die feste Vergütung sinkt erneut
Zum 1. 8. 2026 sinkt die gesetzliche Einspeisevergütung turnusmäßig (halbjährliche Degression nach EEG). Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme — wer früher ans Netz geht, sichert sich den höheren Satz für die vollen 20 Jahre.
Das Fördersystem soll sich ändern
Nach einem derzeit vorliegenden Referentenentwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen voraussichtlich ab 2027 durch marktabhängige Modelle ersetzt werden. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Nach den bisher geltenden Bestandsschutzregeln behalten Anlagen, die vorher ans Netz gehen, ihre feste Vergütung über die volle Laufzeit.
Der steuerliche Investitions-Booster endet
Die erhöhte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 2 EStG) gilt nach derzeitiger Rechtslage für Anschaffungen bis 31. 12. 2027. Ob und wie sie sich auswirkt, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab — bitte mit Ihrem Steuerberater prüfen.
Ob eine Anlage einen Stichtag erreicht, entscheidet die Bauzeit bis zum Netzanschluss — je früher die Planung beginnt, desto sicherer das Fenster.

Ihre Nutzungsrechte werden dinglich in Abteilung II eingetragen, auch bei einem Eigentümerwechsel der Dachfläche.
Ein Eigentum, das im Grundbuch steht.
Ihre Anlage ist kein Beteiligungspapier, sondern reales Eigentum mit dinglicher Absicherung. Die Nutzungsrechte werden als beschränkt persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 BGB im Grundbuch eingetragen, über die gesamte Laufzeit.
- Schutz bei Eigentümerwechsel der Dachfläche, die Sicherung bleibt bestehen.
- 100 % Eigentum an Modulen, Speicher und allen Komponenten.
- Notarielle Beurkundung für maximale Rechtssicherheit.
- Übertragbar: Sie können Ihre Anlage im Rahmen der vertraglichen Regelungen weitergeben.
Direktvermarktung
Wir schließen mit Ihrer Vollmacht die Verträge zur Vermarktung Ihres Stroms ab. Die Einrichtung übernehmen wir, die Entscheidungen bleiben bei Ihnen.
Betrieb & Wartung
Monitoring, Wartung und Instandhaltung übernehmen wir auf Wunsch als Servicepaket, oder Sie nutzen die eingerichteten Verträge selbst.
Versicherungsschutz
Betreiberhaftpflicht und Ertragsausfallversicherung sind im Leistungsumfang vorgesehen.
Von der Anfrage
bis zum Ertrag.
Vier klare Schritte, schlüsselfertig und unverbindlich im Einstieg. Sie entscheiden in Ruhe, wir übernehmen die Umsetzung.
Exposé anfordern
unverbindlichSie erhalten eine kompakte Übersicht als PDF, mit Eckdaten, Sicherungskonzept und steuerlicher Einordnung.
Anlage & Konditionen prüfen
in RuheWir stimmen die konkrete Anlage und die individuellen Konditionen mit Ihnen ab, gern gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Erwerb & Grundbuchsicherung
notariellSie erwerben die schlüsselfertige Anlage. Die Nutzungsrechte werden notariell beurkundet und im Grundbuch gesichert.
Übergabe & laufende Erträge
Sie sind EigentümerNach Fertigstellung übertragen wir das Eigentum auf Sie, angeschlossen und betriebsbereit. Vermarktung, Betrieb und Wartung können Sie selbst übernehmen oder auf Wunsch als Service bei uns buchen.
Fordern Sie Ihr Exposé an.
Ein kompaktes PDF mit allen Eckdaten, dem Sicherungskonzept und der steuerlichen Einordnung, direkt in Ihr Postfach.
Vertraulich und unverbindlich. Persönliche Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wir senden Ihnen die Unterlagen und melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.